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Wichtige Neuerungen zur Biotonne

Seit dem 1. Mai 2025 gibt es bundesweit neue Regeln für die Entsorgung von Biomüll.

So dürfen Biotonnen nun nur noch maximal 3 Prozent Störstoffe enthalten, was bedeutet, dass Abfälle wie Plastik, Metalle und Stoffe nicht in die Biotonne gehören. Bei Überschreitung des oben genannten Grenzwertes kann die Tonne nicht geleert werden und es drohen Bußgelder. Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen.

Störstoffgrenze
Die neue Bioabfallverordnung begrenzt den Fremdstoffanteil im Biomüll auf maximal 3 Prozent.

Kontrollen
Müllabfuhr-Unternehmen werden die Biotonnen verstärkt auf Verunreinigungen überprüfen, teilweise mit KI-gesteuerten Kameras.

Konsequenzen
Bei Überschreitung der Störstoffgrenze wird die Tonne nicht geleert und es drohen Bußgelder von bis zu 2.500,- Euro.

Was in die Biotonne gehört
Bioabfälle wie Küchenabfälle, Obst- und Gemüsereste, Gartenabfälle, Teebeutel, Eierschalen etc. dürfen in die Biotonne.

 

Was nicht in die Biotonne gehört

Plastikverpackungen, Kaffeekapseln, Metallreste, Stoffe, Katzenstreu, Sand etc. dürfen nicht in die Biotonne.

Bitte verwenden Sie auch keine abbaubaren Kunststoffbeutel für die Sammlung von Bioabfällen! Diese Beutel können in einer Bioabfall-Behandlungsanlage nicht verarbeitet werden, weil die Verweildauer zu kurz ist. Sie müssen als Störstoff aufwendig aussortiert werden. Generell dürfen keine kompostierbaren Kunststoffprodukte (Beutel, Füllmaterial etc.) über die Biotonne entsorgt werden, auch wenn Hersteller oder Versender dies so angeben.


 

Was wir für Sie leisten können

Als professionelle Hausverwaltung übernehmen wir zuverlässig die Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, sowie kaufmännische und technische Leistungen, die im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt sind.

Eine Übersicht aller Leistungen, die wir Ihnen anbieten, finden Sie hier.

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