Wir sind für Sie da!
zuverlässig und kompetent
stets gut für Sie erreichbar
professionell und erfahren
kundenorientiert und fair
Immobilien News Januar 2017
11. Beirats- und Verwalterseminar in Bad Homburg.
Am 25.03.2017 findet das beliebte Beiratsseminar für Verwaltungsbeiräte und interessierte Eigentümer statt. Nunmehr zum elften Mal richtete der Verwalterverband Hessen (DDVI) aus.
Auch in diesem Jahr würden wir uns freuen, wenn unsere Beiräte wieder zahlreich an der Veranstaltung teilnehmen, die informativen Vorträge verfolgten, in den Pausen die Fachausstellung besuchten sowie das Gespräch mit uns suchten.
Die Beiräte werden rechtzeitig zu der Veranstaltung eingeladen.
Immobilien News Dezember 2016
Betriebsstrom für die Heizung darf nicht als Allgemeinstrom umgelegt werden
In der WEG-Jahresabrechnung müssen die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage anhand der Heizkostenverordnung verteilt werden. Der Betriebsstrom darf nicht als Teil des Allgemeinstroms nach Miteigentumsanteilen umgelegt werden. (BGH, Urteil v. 3.6.2016, V ZR 166/15)
Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Aufzug
Ein einzelner Wohnungseigentümer darf im Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer zustimmen; dies auch dann, wenn er gehbehindert und auf den Aufzug angewiesen ist. Der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe kann aber zu dulden sein. (BGH, Urteil v. 13.1.2017, V ZR 96/16)
Immobilien News August 2016
Zuweisung von WEG-Gartenflächen zur Alleinnutzung
Für die Zuweisung gemeinschaftlicher Gartenflächen an einzelne Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung reicht eine Gebrauchsregelung nicht aus. Es ist eine Vereinbarung erforderlich. Auch eine Vereinbarung kann im Einzelfall durch gerichtliche Entscheidung ersetzt werden. (BGH, Urteil v. 8.4.2016, V ZR 191/15)
Es reicht, „die Betriebskosten“ auf den Mieter umzulegen
In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die Vereinbarung, dass dieser „die Betriebskosten“ zu tragen hat. Eine Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung oder das Beifügen des Betriebskostenkataloges ist nicht erforderlich. (BGH, Urteil v. 10.2.2016, VIII ZR 137/15)